WARNUNGBastlerfahrzeuge
Warum bieten Sie funktionierende Fahrzeuge als Bastlerfahrzeuge an?
Der Begriff Bastlerfahrzeug ist nicht eindeutig definiert.
Jedenfalls biete ich Bastlerfahrzeuge immer als solche an, wenn die
Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs nicht gegeben ist und
schwere Mängel bekannt und beschreibbar sind. Es gibt
Grenzfälle, wo z.B. die Hauptfunktionen des Wagens gegeben sind,
jedoch der TÜV ‚Nein’ sagt. Dies ist für mich
eindeutig ein Bastlerfahrzeug. Keinesfalls biete ich ein
Nicht-Bastlerfahrzeug als Bastlerfahrzeug an, nur um mich vor dem
Rückgaberecht zu drücken.
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