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WARNUNG

Bastlerfahrzeuge

Warum bieten Sie funktionierende Fahrzeuge als Bastlerfahrzeuge an?

Der Begriff Bastlerfahrzeug ist nicht eindeutig definiert. Jedenfalls biete ich Bastlerfahrzeuge immer als solche an, wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs nicht gegeben ist und schwere Mängel bekannt und beschreibbar sind. Es gibt Grenzfälle, wo z.B. die Hauptfunktionen des Wagens gegeben sind, jedoch der TÜV ‚Nein’ sagt. Dies ist für mich eindeutig ein Bastlerfahrzeug. Keinesfalls biete ich ein Nicht-Bastlerfahrzeug als Bastlerfahrzeug an, nur um mich vor dem Rückgaberecht zu drücken.