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Gewährleistung

Sie treten als gewerblicher Verkäufer auf, also gelten die üblichen Gewährleistungsregeln!

Tja, die Sache ist etwas verwirrend. Ich habe einen Gewerbeschein als Handelsagent und nicht als Händler. Wenn in der Artikelbeschreibung nicht anders angegeben, handelt es sich um einen Privatverkauf. Meine Aufgabe ist in jedem Fall eine Vermittlungstätigkeit. Da ich diese Vermittlungstätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausführe, handle ich gewerblich. Dies ist so zu sehen, dass mich der Verkäufer beauftragt, eine Präsentation zu erstellen um einen Käufer für das Fahrzeug zu finden. Zweckmäßiger Weise erfolgt dies unter meinem eBay-Account, da die meisten meiner Auftraggeber selbst bei eBay nicht registriert sind. Leider verwendet eBay die Bezeichnung „Verkäufer“ für den Anbieter/Bereitsteller eines Artikels. Beruhigen will ich Sie dennoch: es gibt bei allen (ausgenommen Bastlerfahrzeugen) ein 14-tägiges Rückgaberecht. Gelegentlich beauftragen mich Händler mit dem Vermitteln von Fahrzeugen. Dann gibt es eine Händler oder sogar eine Werksgarantie!