Gewährleistung
Sie treten als gewerblicher Verkäufer auf, also gelten die üblichen Gewährleistungsregeln!
Tja, die Sache ist etwas verwirrend. Ich habe einen Gewerbeschein
als Handelsagent und nicht als Händler. Wenn in der
Artikelbeschreibung nicht anders angegeben, handelt es sich um einen
Privatverkauf. Meine Aufgabe ist in jedem Fall eine
Vermittlungstätigkeit. Da ich diese Vermittlungstätigkeit
regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausführe, handle ich
gewerblich. Dies ist so zu sehen, dass mich der Verkäufer
beauftragt, eine Präsentation zu erstellen um einen Käufer
für das Fahrzeug zu finden. Zweckmäßiger Weise erfolgt
dies unter meinem eBay-Account, da die meisten meiner Auftraggeber
selbst bei eBay nicht registriert sind. Leider verwendet eBay die
Bezeichnung „Verkäufer“ für den
Anbieter/Bereitsteller eines Artikels. Beruhigen will ich Sie dennoch:
es gibt bei allen (ausgenommen Bastlerfahrzeugen) ein 14-tägiges
Rückgaberecht. Gelegentlich beauftragen mich Händler mit dem
Vermitteln von Fahrzeugen. Dann gibt es eine Händler oder sogar
eine Werksgarantie!
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