Dann gelten Sie automatisch als Spaßbieter und haben mit den Konsequenzen zu rechnen. Oft passiert es, dass Familienangehörige, insbesondere Kinder, Gebote abgeben. Dieser Umstand kann nicht als Ausrede benützt werden. Gebote sind immer verbindlich und als Käufer gilt die bei eBay registrierte Person/Firma.