WARNUNGRechtliches
Meine Aufgabe ist es, Fahrzeuge zu vermitteln. Ich trete daher
gewerberechtlich nicht als Verkäufer auf sondern als Handelsagent.
Der Verkauf findet zwischen meinem Auftraggeber (dem Verkäufer)
und dem Käufer statt. Der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer
und Käufer geschlossen. Wenn man so will ist meine Aufgabe das
Anfertigen eines hübschen Verkaufsinserats. Ich bin zuständig
für die Anbahnung eines Geschäftes. Aus dieser Sicht ist auch
klar, dass ich weder Gewährleistung oder Garantie auf das Fahrzeug
geben muss und auch nicht gebe.
Ab und zu werde ich von Autohändlern beauftragt, Fahrzeuge via
eBay zu vermitteln. In diesem Fall wird im Rahmen der
Artikelbeschreibung klar auf diesen Umstand hingewiesen. Handelt es
sich um ein fahrbereites Fahrzeug mit Pickerl (TÜV), so gilt
selbstverständlich die übliche
Händlergewährleistung. In Sonderfällen gibt es eine
Händler- oder Herstellergarantie.
Nun ist die Sache bei eBay ein wenig komplizierter, was jedoch an der
oben genannten Sicht nichts ändert. Formal trete nämlich ich
(Mitgliedsname "sachkundig") als Verkäufer auf. Als Verkäufer
hat man rechtlich einen ganz anderen Stellenwert. Zusätzlich
deklariere ich mich bei eBay als „Gewerblicher
Verkäufer“. Dies ist für potentielle Käufer meiner
Fahrzeuge mehr als irreführend! Als „Gewerblicher
Verkäufer“ bin ich gemeldet, da ich meine Tätigkeit
regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausübe.
Aus der Sicht des Käufers: Es handelt
sich meist um einen Privatverkauf zwischen einem Verkäufer, der
nach Ablauf der Auktion bekanntgegeben wird, und dem Käufer
(Höchstbietender der abgeschlossenen eBay-Auktion). Ich
(Mitgliedsname "sachkundig") nehme die Rolle eines Vermittlers ein.
Aus der Sicht des Verkäufers: Vor Beginn der
Auktion wird vom Verkäufer die Richtigkeit des Inhalts
bestätigt. Ist der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer,
so ist dieser bei fahrbereiten Fahrzeugen mit Pickerl (TÜV)
gewährleistungspflichtig. Ein Privatverkäufer hat nichts zu
befürchten: ein Verkauf über eBay ist rechtlich nichts
anderes als ein Verkauf über ein Inserat oder über Empfehlung
im Bekanntenkreis. Nach Ablauf der Auktion erhält der
Verkäufer von mir die Daten des Käufers.
Umgehen der Gewährleistungspflicht: Zunächst
muss darauf hingewiesen werden, dass es bei eBay durchaus "Schwarze
Schafe" gibt, also Händler, die sich als Privatverkäufer
tarnen und auf diese Weise sich um die Gewährleistungspflicht
drücken. Wenn ich ein eBay-Mitglied dabei ertappe, melde ich
diesen Vorfall umgehend bei eBay. Ich empfehle allen Lesern dieser
Seite dies ebenfalls zu tun. Wenn Sie kein eBay-Mitglied sind oder
nicht wissen, wie man dies meldet, melden Sie sich bei mir.
Was meine Dienstleistung anlangt: Werde ich
von einem Autohändler beauftragt, so wird dies in der Beschreibung
ausdrücklich erwähnt und auch auf die
Gewährleistungspflicht hingewiesen. Eine Ausnahme stellen
Bastlerfahrzeuge dar, also Fahrzeuge die als Teilespender dienen sollen
oder durch einen größeren Arbeitsaufwand verkehrs- und
betriebssicher gemacht werden. Meine Käufer können davon
ausgehen, dass es sich bei einem Privatverkauf wirklich um einen
Privatverkauf handelt.
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