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Rechtliches


Meine Aufgabe ist es, Fahrzeuge zu vermitteln. Ich trete daher gewerberechtlich nicht als Verkäufer auf sondern als Handelsagent. Der Verkauf findet zwischen meinem Auftraggeber (dem Verkäufer) und dem Käufer statt. Der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Wenn man so will ist meine Aufgabe das Anfertigen eines hübschen Verkaufsinserats. Ich bin zuständig für die Anbahnung eines Geschäftes. Aus dieser Sicht ist auch klar, dass ich weder Gewährleistung oder Garantie auf das Fahrzeug geben muss und auch nicht gebe.

Ab und zu werde ich von Autohändlern beauftragt, Fahrzeuge via eBay zu vermitteln. In diesem Fall wird im Rahmen der Artikelbeschreibung klar auf diesen Umstand hingewiesen. Handelt es sich um ein fahrbereites Fahrzeug mit Pickerl (TÜV), so gilt selbstverständlich die übliche Händlergewährleistung. In Sonderfällen gibt es eine Händler- oder Herstellergarantie.

Nun ist die Sache bei eBay ein wenig komplizierter, was jedoch an der oben genannten Sicht nichts ändert. Formal trete nämlich ich (Mitgliedsname "sachkundig") als Verkäufer auf. Als Verkäufer hat man rechtlich einen ganz anderen Stellenwert. Zusätzlich deklariere ich mich bei eBay als „Gewerblicher Verkäufer“. Dies ist für potentielle Käufer meiner Fahrzeuge mehr als irreführend! Als „Gewerblicher Verkäufer“ bin ich gemeldet, da ich meine Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausübe.

Aus der Sicht des Käufers: Es handelt sich meist um einen Privatverkauf zwischen einem Verkäufer, der nach Ablauf der Auktion bekanntgegeben wird, und dem Käufer (Höchstbietender der abgeschlossenen eBay-Auktion). Ich (Mitgliedsname "sachkundig") nehme die Rolle eines Vermittlers ein.

Aus der Sicht des Verkäufers: Vor Beginn der Auktion wird vom Verkäufer die Richtigkeit des Inhalts bestätigt. Ist der Verkäufer ein gewerblicher Verkäufer, so ist dieser bei fahrbereiten Fahrzeugen mit Pickerl (TÜV) gewährleistungspflichtig. Ein Privatverkäufer hat nichts zu befürchten: ein Verkauf über eBay ist rechtlich nichts anderes als ein Verkauf über ein Inserat oder über Empfehlung im Bekanntenkreis. Nach Ablauf der Auktion erhält der Verkäufer von mir die Daten des Käufers.


Umgehen der Gewährleistungspflicht: Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass es bei eBay durchaus "Schwarze Schafe" gibt, also Händler, die sich als Privatverkäufer tarnen und auf diese Weise sich um die Gewährleistungspflicht drücken. Wenn ich ein eBay-Mitglied dabei ertappe, melde ich diesen Vorfall umgehend bei eBay. Ich empfehle allen Lesern dieser Seite dies ebenfalls zu tun. Wenn Sie kein eBay-Mitglied sind oder nicht wissen, wie man dies meldet, melden Sie sich bei mir.

Was meine Dienstleistung anlangt: Werde ich von einem Autohändler beauftragt, so wird dies in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt und auch auf die Gewährleistungspflicht hingewiesen. Eine Ausnahme stellen Bastlerfahrzeuge dar, also Fahrzeuge die als Teilespender dienen sollen oder durch einen größeren Arbeitsaufwand verkehrs- und betriebssicher gemacht werden. Meine Käufer können davon ausgehen, dass es sich bei einem Privatverkauf wirklich um einen Privatverkauf handelt.